AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
Diese AGB gelten für alle Reservierungen sowie Gastaufnahmeverträge, die zwischen Laasenhof Resort Karsten Scholz (Laasenhof) mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen vom Laasenhof. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass Reservierungsnummern, die der Gast von Dritten (z.B. Internetportalen) erhält, mit der Reservierungs- bzw. Buchungsnummer von Laasenhof nicht identisch sind. Angebote von Laasenhof zum Abschluss eines Beherbergungsvertrags sind freibleibend und unverbindlich. Laasenhof ist berechtigt, nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit einem Gast abzulehnen.
2. RESERVIERUNGEN/ WEITERVERKAUF
Reservierungen sind ausschließlich elektronisch über die Online- und Mobile-Kanäle von Laasenhof oder über Dritte/Vermittler (z.B. Online-Buchungsportale) möglich. Eine telefonische Reservierung, eine Reservierung per E-Mail oder sonstige andere, nicht-automatisierte Reservierungsarten bedürfen Mitteilung einer Reservierungsbestätigung oder/ und einer Reservierungsnummer von Laasenhof.
Mit der Reservierung eines Hotelzimmers bietet der Gast Laasenhof den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast von Laasenhof eine Reservierungs- bzw. Buchungsnummer. Dadurch kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Diese Vereinbarung, ist für beide Vertragspartner bindend. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer. Laasenhof behält sich das Recht vor, nach Ablauf oder bei Stornierung der Reservierung, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch Laasenhof eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, nicht notwendigerweise eine separate schriftliche Reservierungsbestätigung. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Laasenhof ist nicht zulässig. Laasenhof ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/ dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
3. VORAUSBEZAHLTE RESERVIERUNGEN, STORNO UND UMBUCHUNG, BELASTUNG DER ANGEGEBENEN KREDITKARTE/ DES ANGEGEBENEN ALTERNATIVEN ZAHLUNGSMITTELS ZUM AUSGLEICH WEITERER OFFENER POSITIONEN
Für eine gültige Reservierung muss zum Zeitpunkt der Buchung eine gültige Kreditkarte durch den Gast oder eine auf den elektronischen Verkaufskanälen von Laasenhof angebotene alternatives Zahlungsmittel angegeben werden. Laasenhof hat das Recht, diese Angaben umgehend auf Ihre Gültigkeit zu prüfen und eine Vor-Autorisierung auf die angegebene Kreditkarte bzw. das alternative Zahlungsmittel vorzunehmen. Mit der Vorabautorisierung wird der verfügbare Rahmen der (Kredit-)Karte bzw. des alternativen Zahlungsmittels um den entsprechenden Betrag vorübergehend verringert, d.h. der entsprechende Betrags wird „reserviert“. Die Belastung der Kreditkarte bzw. des alternativen Zahlungsmittels erfolgt nachgelagert spätestens am Tag der Anreise mit dem vollen Übernachtungsbetrag zuzüglich etwaiger mitgebuchter Nebenleistungen.
Laasenhof ist berechtigt, von der bei der Reservierung angegebenen Kreditkarte bzw. dem angegebenen alternativen Zahlungsmittel auch alle Beträge abzubuchen, die der Gast Laasenhof für offene Positionen insbesondere aufgrund nachträglicher Hinzubuchungen und/oder Inanspruchnahme weiterer Services (z.B. Konsumation an der Bar) oder sonstiger Nutzungen (z.B. Fahrradverleih) oder seines Verhaltens (z.B. unerlaubtes Rauchen im Zimmer) schuldet.
Im Falle der Buchung einer nicht stornierbaren Rate wird der volle Betrag des Aufenthalts bereits zum Zeitpunkt der Buchung von der angegebenen Kreditkarte des Gastes bzw. dem gewählten alternativen Zahlungsmittel abgebucht. Nicht stornierbare Reservierungen sind grundsätzlich nicht stornierbar, nicht umbuchbar und nicht erstattungsfähig. Ist eine Belastung der Kreditkarte nicht möglich, behält sich Laasenhof das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast.
Als Anreisetermin gilt 15 Uhr des gebuchten Anreisetags.
Bei der Buchung einer flexiblen Rate wird der volle Gesamtbetrag des Aufenthaltes vor dem Anreisetermin auf die angegebene Kreditkarte des Gastes vor-autorisiert bzw. mind. durch 0€ Vorautorisierung geprüft, ob die Karte generell belastbar ist. Sobald der Gast seine Zimmerschlüsselkarte in Empfang genommen hat, ist eine Buchung nicht mehr stornierbar oder umbuchbar, unabhängig von den nachfolgenden Regelungen. Die Reservierung einer stornierbaren Rate, die als solche in der Beschreibung und den Bedingungen gekennzeichnet ist, ist bis zum Ablauf der in der Ratenbeschreibung genannten Frist vor dem Anreisetermin kostenfrei stornier- und umbuchbar. In der Regel beträgt die Frist 24 Stunden vor Anreise. Bei Stornierungen, die kürzer als die Frist des Anreisetermins vorgenommen werden, werden die Kosten der ersten Nacht des Aufenthalts einbehalten oder in Rechnung gestellt. Umbuchungen, die weniger als die geltende Frist vor dem Anreisetermin vorgenommen werden, sind u.U. möglich, sofern für die gewünschten alternativen Aufenthaltstermine entsprechende Verfügbarkeiten auf Seiten vonLaasenhof bestehen. Sollten die tagesaktuellen Raten von Laasenhof für die neuen Aufenthaltstermine höher sein als zu den ursprünglichen Terminen, hat der Gast zusätzlich die Ratendifferenz zu zahlen. Sollten keine Verfügbarkeiten zu den gewünschten alternativen Aufenthaltsterminen vorhanden sein, ist eine Umbuchung nicht möglich.
Die Reservierung einer nicht stornierbaren Rate, die als solche in der Beschreibung oder den Bedingungen gekennzeichnet ist, ist nicht kostenfrei stornier- oder umbuchbar. Bei Stornierungen oder Nichterscheinen (No Show) des Gastes wird der Gesamtbetrag des Aufenthaltes einbehalten.
Spätestens am Tag der Anreise wird die Kreditkarte bzw. das alternative Zahlungsmittel mit dem vollen Übernachtungsbetrag zuzüglich etwaiger mitgebuchter Nebenleistungen belastet. Ist eine Belastung der Kreditkarte dabei nicht möglich, behält sich Laasenhof das Recht vor, die getätigte Reservierung zu stornieren. Damit erlischt das Anrecht auf die Nutzung des Zimmers durch den Gast.
Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird bei einer flexiblen gebuchten Rate der volle Betrag des Aufenthaltes berechnet und das weitere Nutzungsanrecht des Gastes an dem Zimmer erlischt. Bei Nichterscheinen des Gastes bei einer nicht stornierbar gebuchten Rate wird der volle Betrag des Aufenthalts einbehalten und das weitere Nutzungsanrecht des Gastes an dem Zimmer erlischt.
Laasenhof behält sich das Recht vor, jederzeit eine Reservierung zu stornieren. Resultierende Schadensersatzansprüche sind begrenzt auf den Gesamt-Übernachtungspreis des gebuchten Aufenthalts.
4. MELDESCHEIN UND WEITERGABE PERSÖNLICHER DATEN
Der Gast ist verpflichtet, im Rahmen des Meldegesetzes seine persönlichen Daten sowie meldeschein-relevante Zusatzinformationen im Vorhinein über die elektronische Online-Meldedatenerfassung von Laasenhof wahrheitsgemäß mitzuteilen.
5. STEUERN, GEBÜHREN UND ABGABEN
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Laasenhof vor, die Preise entsprechend anzupassen. Übernachtungspreise werden pro Zimmer pro Nacht ausgewiesen.
6. ZAHLUNGSMITTEL
Gültige Zahlungsmittel für Hotelübernachtungen sind Master Card, Visa Card, Diners Card und American Express und die auf der Website von Laasenhof angegebenen alternativen Zahlungsmethoden in der jeweiligen Landeswährung des gebuchten Hotels. Die Abgabe von Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich. Vor Ort gültige Zahlungsmittel für den Verzehr von Speisen und Getränken sowie von Laasenhof sonstigen angebotenen Waren und Dienstleistungen sind EC-Karte, Master Card, Visa Card, Diners Card, American Express und Bargeld in Euro.
7. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER ZIMMER
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr des Anreisetages, sowie bis 11 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Am Abreisetag hat der Gast sein Hotelzimmer bis spätestens 11 Uhr geräumt und unbeschädigt an Laasenhof zurück zu geben. Gibt der Gast sein Hotelzimmer am Abreisetag vertragswidrig nicht bis nach 11 Uhr geräumt zurück, schuldet er Laasenhof aus diesem Grund einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 100 % des tagesaktuellen Übernachtungspreises für eine Nacht für das Hotelzimmer. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung auf Seiten von Laasenhof durch die verspätete Rückgabe des Hotelzimmers überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die vorstehende Schadenspauschale entstanden ist. Zudem behält sich Laasenhof im Falle einer verspäteten bzw. nicht erfolgten Räumung des Zimmers durch den Gast vor, dieses durch sein Personal räumen zu lassen und alle eingebrachten Gegenstände des Gastes im Hotel zu verwahren. Für die so verwahrten Gegenstände übernimmt Laasenhof keine weitergehende Haftung, die über die in diesen Geschäftsbedingungen formulierten, Haftungsbedingungen (9.) liegt.
8. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN ÖFFENTLICHER BEREICHE
Mit der Reservierung eines Zimmers kann der Gast die ausgewiesenen öffentlichen Bereiche, wie bspw. Sauna o.ä. kostenfrei nutzen. Laasenhof behält sich das Recht vor die öffentlichen Bereiche ohne Vorankündigung, kurzfristig zu sperren. In einem Falle der Nicht-Verfügbarkeit eines öffentlichen Bereiches hat der Gast keinen Anspruch auf teilweisen oder vollen Ersatz seiner Zahlung für die Übernachtungsleistung. Die öffentlichen Bereiche gelten demzufolge nicht als Bestandteil des geschlossenen Beherbergungsvertrages für das gebuchte Hotelzimmer.
9. HAFTUNG VON Laasenhof
Laasenhof haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Laasenhof für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Laasenhof beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von Laasenhof steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Laasenhof auftreten, wird Laasenhof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Gäste bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Laasenhof rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
10. HAFTUNG DES GASTES
Der Gast hat das Hotelzimmer schonend und pfleglich zu behandeln. Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. Jugendliche im Alter von 16 bis einschließlich 17 Jahren dürfen mit schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie der Eltern bei uns übernachten.
Der Gast haftet für von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden. Dazu zähle, auch bei nur leichter Fahrlässigkeit, u.a. alle über das gewöhnliche Maß hinausgehende Verschmutzungen, alle Beschädigungen sowie die Kosten eines Feueralarms, welcher durch die Nutzung des Hotelzimmers ggf. entstehen. Eine Nutzung von Seiten des Gastes mitgebrachten elektronischen Geräten wie Wasserkocher, Bügeleisen und Föhne ist aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet. Sollten aufgrund der Nutzung derartiger Geräte Kosten entstehen z.B. für Feueralarm, Beschädigung des Inventars, so haftet der Gast für diese Kosten in vollem Umfang.
11. MITGEBRACHTE SPEISEN UND GETRÄNKE
In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Getränken untersagt. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist u.U. nach Rücksprache und vorheriger Genehmigung mit und von dem Laasenhof Team vor Ort möglich. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches eingenommen werden.
12. NICHTRAUCHEN IM HOTEL
Das Laasenhof Resort ist ein Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Laasenhof das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die zusätzlichen Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aufgrund der Blockierung des Zimmers einen Betrag in Höhe von € 250,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Laasenhof einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.
13. HAUSTIERE
Das Mitbringen von Haustieren in Form von Katzen und Hunden ist nach vorheriger Anmeldung (Buchung der Haustierpauschale) gestattet und kostenpflichtig. Ausnahme sind Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
14. HAUSRECHT
Laasenhof behält sich das Recht vor, Gäste des Hauses zu verweisen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Weisungen der Mitarbeiter keine Folge leisten, sich diskriminierend äußern, andere Gäste belästigen oder gefährden.
15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Bei Widersprüchen zwischen dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB gelten vorrangig die Bestimmungen des Beherbergungsvertrags. Der Beherbergungsvertrag und diese AGB enthalten sämtliche Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungsvertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche nach dem Beherbergungsvertrag und diesen AGB abzugebenden Erklärungen und Mitteilungen bedürfen der Schriftform, sofern dies nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. Laasenhof ist berechtigt, sämtliche Rechte oder Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag auf Dritte zu übertragen. Laasenhof ist berechtigt, Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag durch Dritte erbringen zu lassen.
Eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt. Auf den Beherbergungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts Anwendung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner der Laasenhof Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Pirna.